Billettekontrollen BUS Oberthurgau

Reisen ohne gültigen Fahrausweis

Bitte lösen Sie immer vor dem Betreten des Busses oder beim Einsteigen bei unseren Fahrdienstmitarbeitenden das für Sie nötige Billett. Entwerten Sie Ihre Fahrausweise, wenn nötig, vor Abfahrt oder beim Einsteigen beim dafür vorgesehenen Entwerter. Im Bus weist Sie ein Piktogramm mit dem «Auge» auf die Billettpflicht hin.

Das Fahrpersonal ist auf eigenes Ermessen jederzeit zur Fahrausweiskontrolle berechtigt. Ab 20:00 Uhr ist zum Einstieg in die Linienbusse immer die vorderste Türe zu benutzen und die Fahrausweise sind unaufgefordert dem Fahrpersonal vorzuweisen.

Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen eine Fahrpreispauschale sowie einen Zuschlag von CHF 100.–. Zudem werden die Personalien für zwei Jahre registriert. Im Wiederholungsfall erhöht sich der Zuschlag auf bis zu CHF 160.–. Je nach Fall können zusätzliche Kosten anfallen.

Zusätzliche Gebühren bei Reisen ohne gültigen oder teilgültigen Fahrausweis:

Mahnung:CHF 40.- (je Mahnung)
Nachforschung:CHF 25.-, nach korrekten Personalien oder Adresse
(pro Viertelstunde Zeitaufwand)
Missbrauch:CHF 100.-
Fälschung:CHF 200.-
Strafantrag:CHF 40.-
Betreibung:CHF 40.-

Preis- und Produktänderungen vorbehalten.

Tarife und Vorschriften (T600)

ch-direct.org

Tarifarische Grundlagen

Als "Reisender ohne gültigen Fahrausweis" gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann.

Fragen zu Rechnungen bezüglich Gebührenzettel (frühestens drei Tage nach Kontrolle)

Für Fragen zu Rechnungen wenden Sie sich bitte an den untenstehenden Kontakt:

Inkasso BUS Ostschweiz AG
c/o Thurbo Kundenservice-Center
Tel. 071 554 00 20
E-Mail

Gut zu wissen

  • Billett oder Mehrfahrtenkarte vor dem Hinsetzen im Bus lösen bzw. entwerten
  • Auch Hunde (ausg. kleine Hunde gemäss Tarif) benötigen einen Fahrausweis. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Personen.
  • Haben Sie Ihr persönliches Abo vergessen und innerhalb von zehn Tagen an einem Bahnschalter vorgewiesen? Behalten Sie unbedingt den Zahlungsbeleg. Er ist der einzige Zahlungsnachweis.
  • Vermeiden Sie Mahngebühren und begleichen Sie die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist. Nachher werden zusätzliche Gebühren fällig.